Beschwerde eingereicht – juristische Auseinandersetzung um alternativen Geschlechtseintrag geht weiter [Korrektur]

Die Auseinandersetzung um eine dritte Option beim Geschlechtseintrag geht in die nächste Runde. Der von Vanja eingereichte Antrag, den Geschlechtseintrag in “inter/divers” ändern zu lassen, wurde im Oktober vom Amtsgericht Hannover abgelehnt. Gegen diesen Beschluss hat Vanja heute Beschwerde eingelegt.

Die äußerst knappe Begründung des Amtsgerichts Hannover beinhaltet im Wesentlichen die Annahme, nach “§§ 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 PStG sei das Geschlecht eines Kindes mit ‘weiblich’ oder ‘männlich’, oder ohne eine solche Angabe einzutragen.” In der Beschwerde wird die Ansicht vertreten, dass diese Annahme nicht der Gesetzeslage entspreche. Der die Klage fachlich begleitende Jurist* Louis Kasten betont, in § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG werde lediglich festgelegt, dass das Geschlecht einzutragen sei. Die Benennung des Geschlechts als “männlich” oder “weiblich” ergebe sich einzig aus einer ergänzenden Verwaltungsvorschrift, welche jedoch für das Gericht nicht bindend sei. Des Weiteren bezieht sich die Beschwerdebegründung darauf, dass der erst seit Herbst 2013 geltende § 22 Abs. 3 PStG nur den Fall erfasst, dass das Geschlecht unbekannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist das Geschlecht im Sinne des Personenstandes die Geschlechtsidentität. Die Geschlechtsidentität Vanjas ist jedoch nicht unbekannt, sondern bereits klar artikuliert. Daher wäre die Angabe “unbekannt” ebenso falsch wie die Angabe “männlich” oder “weiblich”.

Mit der Klage erhoffen sich die Aktivist*innen auch eine Verbesserung der gesellschaftlichen Situation von Trans*- und Inter*personen. “Heute findet der ‘Transgender Day of Remembrance’ statt. Wir haben diesen Termin bewusst zur Einreichung der Beschwerde gewählt, um zu verdeutlichen, dass es immer noch auf vielen Ebenen Missstände, Diskriminierung und Gewalt gibt,” so Moritz Schmidt, Sprecher der Initiative.

Mit der Beschwerde muss sich nun das Landgericht Hannover auseinandersetzen. Schmidt: “Wir sind entschlossen im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die fundamentalen Rechte von Inter*- und Trans*personen einzuklagen.”

Den Beschwerdetext findet ihr hier.

[Korrektur] Anscheinend ist doch nicht das Landgericht Hannover zuständig, sondern das Oberlandesgericht Celle. Von diesem erhielten wir nun zumindest das Aktenzeichen unter dem sie das Verfahren führen.