“Es fehlt am Willen”

Auf taz.de ist ein Artikel über unsere Kampagne/Klage und die rechtliche und gesellschaftliche Situation für Inter*- und Trans*Menschen in der BRD erschienen. Dafür hatte Moritz aus unserer Kampagnengruppe der taz ein Interview gegeben.
Hier der komplette Artikel:

Geschlecht “unbekannt”?
Eine dritte Geschlechterkategorie muss her: Vanja ist dabei, sich sein/ihr Ich einzuklagen. Am Samstag informieren Aktive der Initiative “Für eine dritte Option” über den Prozess*

Männlich, weiblich, unbekannt. Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes 2013 können Eltern die Zuweisung ihrer intergeschlechtlicher Kinder in das binäre Geschlechtersystem Mann/Frau hinauszögern. Bisher musste innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung getroffen werden. Nicht nur auf dem Papier, auch operativ wurde dabei ungeachtet der Entwicklung und Wünsche der Kinder entschieden. Weil eine Anpassung hin zu weiblichen Geschlechtsorganen chirurgisch unkomplizierter ist, fiel die Entscheidung dabei oft ganz pragmatisch.

Dass das nicht tragbar ist, meinen nicht nur die Betroffenen, sondern auch der Ethikrat der Bundesregierung und eine UN-Kommission. Sie empfehlen die Einführung einer dritten Geschlechterkategorie. Die jüngste Erweiterung um die Nicht-Kategorie “unbekannt” ist dafür allerdings nicht ausreichend, sondern lediglich als Platzhalter auf dem Weg hin zu einer Festlegung gedacht. Der Realität gelebter Genderidentitäten in diesem Land wird sie damit nicht gerecht. All jene Personen, die sich auch im Erwachsenenalter nicht durch das binäre System einfassen lassen, bleiben außer acht.

Menschen wie Vanja (25). Sein/ihr Antrag soll einen Präzedenzfall schaffen für eine dritte Option “inter/divers” anstelle des temporären “unbekannt”. Das Amtsgericht Hannover hat abgelehnt. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht Celle. Moritz Schmidt und seine Mitstreiter_innen der Initiative “3. Option” begleiten Vanja. Wenn nötig, bis zum Bundesverfassungsgericht.

Dass sie vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert sind, überrascht Moritz nicht. Solche Dinge würden selten auf dieser Ebene entschieden. Engagiert habe man sich dort aber bestimmt nicht. “Auf unsere juristischen Argumente wurde gar nicht erst eingegangen”, erzählt Moritz. Die Ablehnung wog lediglich einen Zweizeiler schwer: Nach “§§ 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 PStG sei das Geschlecht eines Kindes mit ,weiblich’ oder ,männlich’ oder ohne eine solche Angabe einzutragen.” Der beratende Jurist der Initiative sieht das anders: Die konkrete Benennung “männlich/weiblich/unbekannt” sei lediglich in einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben, die für Gerichte nicht bindend sei. Hier wäre also durchaus Spielraum gewesen, es fehlt am Willen. Für Moritz ein weiterer Beweis dafür, das Inter- und Transpersonen nicht mitgedacht würden.

Eine dritte Option “Inter/Divers” könnte Abhilfe schaffen. So würden intergeschlechtliche Personen und solche, die sich nicht über ein binäres Geschlechtersystem definieren können, auch juristisch sichtbar gemacht. Damit wäre außerdem eine Grundlage geschaffen, um Dinge im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes einklagen zu können. Zum Beispiel genderneutrale Toiletten in öffentlichen Räumen. Wo Person dann das Häkchen setzt, muss natürlich auf freiwilliger Basis und nicht nach medizinischen oder biologischen Kategorien entschieden werden, betont Moritz. Denn es gibt durchaus intergeschlechtliche Menschen die sich klar als männlich oder weiblich verstehen.

Das letzte Mal wurde 2003 eine ähnliche Klage eingereicht. Schon damals fürchteten die Gerichte mit der Einführung einer dritten Option etwas, das sie “Rechtsunsicherheit” nennen. Das ist skurril, denn eigentlich ist es der jetzige Zustand, der eine solche Unsicherheit schafft. Für die Betroffenen. Nur weil der Prozess hinzu einer inklusiven Gesellschaft kompliziert sei, könne man die Realität ja nicht ignorieren, meint Moritz. Das ist wohl generell das Problem konservativer Politik. Insofern sind es gar nicht die Que(e)rschläger, die sich die Welt so machen, wie sie ihnen gefällt. Denn das bekommt man oft zu hören: Wo kommen wir denn da hin? Stellt euch nicht so an! Die üblichen Abwehrmechanismen. Dabei war Deutschland mal recht fortschrittlich, mit dem Transsexuellengesetz 1980. Inzwischen ist die hiesige Rechtsprechung überholt. Neuseeland, Pakistan, Indien und Bangladesch zum Beispiel haben bereits eine dritte Option eingeführt. “Ich verstehe manchmal gar nicht, was manche Menschen dazu bewegt, so starr zu sein. Vor allem, weil es die Leute ja nicht direkt betrifft”, wundert sich Moritz. Den Leuten, die meinen, die Betroffenen würden sich anstellen und es wäre ja alles nicht so schlimm, empfiehlt er, sich einfach mal entgegen der eigenen Geschlechtsidentität zu verhalten. Auf ein Klo zu gehen, wo Mensch ständig rausgepöbelt wird, oder das Kreuz beim anderen Geschlecht zu machen. Sich entgegen der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verhalten. “Dann merken die ganz schnell, was für Reaktionen das hervorruft und auf was für Widerstände man da stößt.”

SYBILLE BIERMANN

*Am Samstag, 20. Dezember informiert die Kampagnengruppe “Für eine dritte Option” im rollstuhlgerechten antisexistischen Infoladen f.a.q. in Berlin (Jonasstraße 40) ab 16 Uhr über die Situation von Inter*, Trans* und Queers, die Rechtslage, Hintergründe der Kampagne und Klage für eine dritte Option und Unterstützungsmöglichkeiten.