Auch wenn das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Verfassungsbeschwerde von Vanja sehr deutlich gemacht hat, dass auch nicht-binäre Personen einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität haben, wird im Alltag und in rechtlichen Regelungen die Existenz nicht-binärer Personen immer noch sehr oft ignoriert. Da sich dies nicht von alleine ändern wird, ist es großartig, dass weiterhin nicht-binäre Personen ihr Recht offensiv vor Gericht einfordern.
Ein Bereich, in dem nicht-binären Personen im Alltag immer wieder mit dem Zwang sich einem binären Geschlecht zuzuordnen konfrontiert werden, ist der Online-Handel. Egal ob es darum geht eine Fahrkarte oder Socken zu kaufen, fast immer ist die Angabe eines Geschlechts hierfür notwendig und fast immer ist nur die Auswahl zwischen „männlich“ und „weiblich“ gegeben – obwohl doch der Kauf einer Fahrkarte herzlich wenig mit dem Geschlecht einer Person zu tun hat.
Hier kann jede*r aktiv werden: Einfach bei jeder Bestellung im Internet, bei der nur zwei Geschlechter zur Auswahl stehen, per Mail den Anbieter darauf hinweisen, dass dies nicht richtig ist. Neben diesen einfachen Hinweisen gibt es auch mehrere Personen, die mit anwaltlicher Unterstützung gegen Firmen klagen, die sich weigern mehr Optionen anzubieten oder die Angabe des Geschlechts wegzulassen.
Nun gibt es das erste Urteil in diesem Bereich und zwar gegen die Deutsche Bahn.
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied, dass eine für den Fahrkartenkauf obligatorische Registrierung als „weiblich“ oder „männlich“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die klagende Person überlegt gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, da die Deutsche Bahn zwar verurteilt wurde, aber das Gericht der Ansicht war, dass keine Diskriminierung im Sinne des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vorliegt. Auch die Deutsche Bahn könnte noch Rechtsmittel einlegen.
Zur weiteren Information haben wir hier die Presseerklärung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG), welches die klagende Person unterstützt, und hier das anonymisierte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main in voller Länge hochgeladen. Die Presseerklärung des Landesgerichts findet sich hier.