Wer wir sind und was wir wollen – eine Klarstellung

Zur Nachbereitung der Abgabe der Verfassungsbeschwerde am 2. September 2016 und der reichlichen Presseberichterstattung rund um diesen Termin, haben wir unsere Selbstdarstellung auf der Homepage aktualisiert. In vielen Presseberichten wurden wir als „Intersexuelleninitiative“ bezeichnet, was nicht zutreffend ist. Das haben wir selber an keiner Stelle und zu keiner Zeit gesagt. Im Folgenden findet ihr die bearbeitete Selbstdarstellung:

Wir, die Kampagne für eine dritte Option, begleiten eine Klage auf eine dritte Option beim Geschlechtseintrag juristisch und mit einer politischen Kampagne. Wir wollen Raum und Sichtbarkeit schaffen für alle Geschlechter jenseits von Mann* oder Frau*, und gemeinsam mit euch das Recht auf Selbstbestimmung juristisch und gesellschaftlich erkämpfen.
In der Gruppe sind Personen mit verschiedenen Identitäten aktiv. Uns beschäftigt zwar alle das Thema Geschlechtsidentität und Identitäten jenseits von binären Kategorien auch sehr persönlich, aber dies sehen wir nicht als Grundvoraussetzung an, um in einer Kampagne mitzustreiten, die mehr Sichtbarkeit und mehr Rechte für Personen mit Geschlechtsidentitäten wie Inter*, Trans*, Nonbinary, Genderqueer oder weiteren zu erreichen. Für uns ist es zentral alle Personen in ihrer eigenen Geschlechtlichkeit zu akzeptieren und Identitäten, Lebensentwürfe und Erfahrungen nicht als Konkurrenz zueinander zusehen. Wir sind daher weder eine Inter*-Organisation noch eine Trans*-Gruppe, sondern eine Kampagne für eine dritte Option beim Geschlechtseintrag – für alle Menschen, die nicht (ausschließlich) als männlich oder weiblich eingetragen sein wollen!

Was bisher geschah:
Vanja ist 2013 auf einige Personen zugekommen mit der Idee und dem Wunsch einen anderen Eintrag als „männlich“ oder „weiblich“ im Geburtenregister und in der Folge auch in allen anderen Dokumenten rechtlich durchzusetzen und zugleich diesen Prozess für Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungsaktionen über die Existenz und die Probleme von Personen, die weder männlich noch weiblich sind zu nutzen. Aus dieser Idee heraus entstand die Kampagnen-Gruppe, und nach langen Vorbereitungen und Gesprächen reichte Vanja im Juli 2014 den Antrag auf eine Eintragung als „inter/divers“ beim Standesamt ein.
Ein bisschen mehr als zwei Jahre später haben am 2. September 2016 etwa 100 Leute gemeinsam mit Vanja die Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnende gerichtliche Entscheidung in dem Verfahren vom Bundesgerichtshof zum Bundesverfassungsgericht getragen. Das war der vorläufige Höhepunkt und nun müssen wir warten, denn Verfahren beim Bundesverfassungsgericht dauern lange. Aber wir sind froh es bis hierhin geschafft zu haben und werden die Zeit des Wartens sicherlich im Sinne des Kampagnenauftrags gut zu nutzen wissen.