Wir wurden vom Bundesjustizministerium und vom Bundesinnenministerium dazu eingeladen, im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags abzugeben – innerhalb einer absurd kurzen Frist von zwei Tagen. Unsere Stellungnahme haben wir hier hochgeladen: Stellungnahme Dritte Option Referentenentwurf 10-05-19.
Unsere Position in Kürze: Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags verpasst trotz einzelner Verbesserungen deutlich die Gelegenheit das diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Gesetz abzulösen, das auf der Selbstbestimmung von trans* und inter* Menschen basiert. Die Forderungen und Argumente von Selbstorganisationen und weiteren Expert*innen, die seit Jahren vorgebracht werden – so auch unsere –, finden keinerlei Niederschlag in dem Referentenentwurf einschließlich der Begründung. Es handelt sich nicht um einen Entwurf im Sinne der Menschen, die er direkt betrifft, sondern um eine Fortführung der Diskriminierung und Pathologisierung trans- und intergeschlechtlicher Menschen durch gesetzliche Regelungen.
Dem Entwurf nach soll die seit Jahren scharf kritisierte Gutachtenpflicht für trans* Menschen durch die Hintertür – wenn auch entschärft – fortgeführt werden, inter* Menschen müssen unter verschärften Bedingungen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, es wird weiterhin zwischen Verfahren für inter- und für transgeschlechtliche Personen unterschieden, an den Gerichtsverfahren zur Änderung des Personenstands und/oder Vornamens von trans* Menschen wird festgehalten, das Offenbarungsverbot bleibt zahnlos und die Situation für trans- und intergeschlechtliche Eltern wird nicht verbessert.
Daher lehnen wir den vorgelegten Referentenentwurf ab.