OLG Celle lehnt Geschlechtseintrag inter/divers ab

Das OLG Celle hat am 21.01.2015 die Beschwerde von Vanja abgelehnt. Vanja wollte mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgericht Hannover an das OLG Celle eine geänderte Geburtsurkunde erlangen, in der Vanjas Geschlechtsidentität korrekt mit “inter/divers” angegeben wird.
Die Entscheidung der OLG Celle ist ein klares: Ja, aber…
JA, ein rein binäres Geschlechtersystem bestehend aus “männlich” und “weiblich” wäre verfassungswidrig, da es gegen das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht von Menschen verstoßen würde, die weder eine männliche noch eine weibliche geschlechtliche Identität haben.
ABER, die mittlerweile in § 22 Abs. 3 PStG geregelte Möglichkeit den Eintrag offen zu lassen reicht aus.

Dass die Kampagne für eine Dritte Option beim Geschlechtseintrag dies anders sieht, hat sie bereits in der Beschwerdebegründung ausführlich dargelegt. Vanja wird daher gemeinsam mit den Unterstützer*innen der Kampagne für eine dritte Option den nächsten Schritt zum Bundesgerichtshof gehen. Allerdings sehen sie trotz der letzlich ablehnenden Entscheidung im Grunde ihre Rechtsauffassung, dass der Staat geschlechtliche Identitäten jenseits von Mann und Frau anerkennen muss, durch das OLG bestätigt.

Den Beschluss des OLG Celle findet ihr hier.