Geschlechtseintrag Inter/Divers: Beschwerdebegründung beim BGH eingereicht

Nicht männlich, nicht weiblich, sondern inter/divers möchte Vanja in der Geburtsurkunde und auf allen Dokumenten als Geschlechtseintrag stehen haben. Der Fall liegt mittlerweile beim Bundesgerichtshof, bei dem am Donnerstag, den 24.04. die Beschwerdebegründung gegen das Urteil des OLG Celle eingegangen ist. Das OLG hatte im Januar Vanjas Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass „die Nichtbezeichnung des ‘unbestimmten’ Geschlechts im Personenstandsrecht […] verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden [ist].“ Es verweist damit auf den Umstand, dass bei Personen, die mit nicht eindeutig weiblichen oder männlichen Geschlechtsmerkmalen geboren werden, Personenstandseintrag offen gelassen werden kann.

„Die Entscheidung des Beschwerdegerichts hätte, sofern sie Bestand hat, geradezu etwas Zynisches. Die Identität von Intersexuellen wurde vom deutschen Recht ungefähr ein Jahrhundert lang als nichtexistent behandelt. Mit der Neuregelung des § 22 Abs. 3 PStG, die ihre Existenz an sich anerkennen soll, würden sie jedoch – folgt man dem rechtlichen Ansatz des Beschwerdegerichts – personenstandsrechtlich gerade wieder in die Nichtexistenz verbannt,“ heißt es nun in der Beschwerdebegründung.

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist nicht abzusehen. Vanja und die Kampagne für eine dritte Option beim Geschlechtseintrag hatte bereits angekündigt notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte auch der BGH nicht im Sinne des Antrags entscheiden.