Frankreich erlaubt “neutral” als Geschlechtseintrag – vorerst

Eine 64jährige Person hat vor einem Familiengericht in Frankreich Recht bekommen, nicht mehr als Mann, sondern als “geschlechtlich neutral” eingetragen zu werden. Bereits Ende August urteilte das Gericht, dass das bei Geburt zugewiesene Geschlecht “wie reine Fiktion” erscheint.
Ob das Urteil Bestand hat, wird sich noch zeigen. Der zuständige Staatsanwalt ist in Berufung gegangen, weil er die Kompetenz des Gerichts überschritten sieht.
Wir freuen uns erst einmal über das Urteil und wünschen der klagenden Person alles Gute und weiterhin viel Erfolg.