FAQ

Warum ist eine dritte Option wichtig?
Warum wollt ihr eine dritte Option? Wäre es nicht besser, wenn niemand mehr einen Geschlechtseintrag bräuchte?
Dritte Option oder Drittes Geschlecht?
Für wen soll die dritte Option sein?
Inter*/ Trans*/ Queer – wer ist jetzt eigentlich wer?
Wie viele Personen betrifft das “Problem” der fehlenden dritten Option?
Wer soll über einen Eintrag als ‘inter/divers’ entscheiden?
Wie kann ich mithelfen?
Warum reicht die aktuelle Änderung des §22 Personenstandsgesetz nicht aus?


Warum ist eine dritte Option wichtig?
Es ist schwierig diese Frage kurz zu beantworten. Wir haben hier versucht dies kurz zu begründen. Außerdem haben wir andere Menschen gebeten aus ihrer Sicht zu schildern, warum sie sich eine dritte Option wünschen. Ein paar Eindrücke dazu findet ihr hier.


Warum wollt ihr eine dritte Option? Wäre es nicht besser, wenn niemand mehr einen Geschlechtseintrag bräuchte?
Wir fänden es super, wenn es kein juristisches Geschlecht gäbe. Aber die generelle Abschaffung des Eintrags für alle kann man (leider) nicht einklagen (siehe ‘Juristisches’). Und da momentan die Eintragung eines Geschlechts vorgesehen ist (zur Ausnahme des § 22 PStG siehe hier), finden wir es wichtig, dass, solange es die geschlechtliche Erfassung von Menschen gibt, alle einigermaßen treffend “ihre Kategorie” wählen können.
Wir gehen allerdings davon aus, dass mit der Einführung einer dritten Option an vielen Stellen, an denen momentan das Geschlecht einer Person abgefragt wird, diese Abfrage kritisch hinterfragt wird und dadurch hoffentlich die Bedeutung des Eintrags minimiert und die Abfragehäufigkeit verringert wird. Sollte eine Neufassung des PStG nötig werden, würde auch diese die Möglichkeit bieten über die Notwendigkeit eines Eintrags zu diskutieren.


Dritte Option oder Drittes Geschlecht?
Wir sprechen bewusst von einer Dritten Option und nicht von einem Dritten Geschlecht. Geschlechtsidentitäten gibt es unglaublich viele und unser Ziel ist es nicht, für eine davon eine weitere Repräsentation zu erlangen, sondern eine Möglichkeit zu schaffen, die allen Menschen gerecht wird. Die Dritte Option soll daher auch möglichst offen für alle sein, die sich nicht in den Mainstreamgeschlechtern ‘Mann’ und ‘Frau’ wiederfinden.
Unser Vorschlag für die Benennung der Kategorie ist “inter/divers”, um einerseits die Sichtbarkeit von Inter*personen zu erhöhen und andererseits niemanden auszuschließen oder auf eine konkrete Benennung zu fixieren. In Australien gibt es eine ähnlich benannte Kategorie, die wir uns ein wenig zum Vorbild genommen haben. Sie wird im Ausweis durch ein “X” ausgedrückt und heißt ausgeschrieben “Indeterminate/Intersex/Unspecified”.


Für wen soll die dritte Option sein?
Für alle Menschen, die sich nicht (ausreichend) mit den Begriffen “mänlich” oder “weiblich” bezeichnet sehen und die nicht gezwungen sein wollen, diese Begriffe als offizielle Geschlechtszuordnung zu tragen. Menschen, die dies betrifft sind nicht unter einen bestimmten Begriff zu fassen, sondern wählen sehr verschiedene Selbstbezeichungen. Beispielsweise zwischengeschlechtlich, transgender, inter*, Hermaphrodit, transident, inbetween, genderqueer…. Hier findet ihr ein paar Statements von Menschen, die eine dritte Option für sich wollen.
Das heißt, jede Person kann nur selber sagen ob für sie eine dritte Option richtig und wichtig ist. Wir wünschen uns, dass eine dritte Option nicht auf eine bestimmte, klar definierte Personengruppe beschränkt ist.
Siehe auch: Inter*/ Trans*/ Queer – wer ist jetzt eigentlich wer?


Inter*/ Trans*/ Queer – wer ist jetzt eigentlich wer?
Wie oben schon gesagt, gibt es vielfältige Selbstbezeichnungen und ganz sicher verstehen nicht alle dasselbe unter bestimmten Begriffen. Trotzdem wollen wir Menschen, denen die Begriffe nicht geläufig sind eine grobe Einordnung der Begriffe ermöglichen.

TrIQ (TransInterQueer e.V.) schreibt Folgendes:
Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit. Wir definieren sie deshalb auch nicht über medizinische Diagnosen.
Intergeschlechtlichkeit ist eine körperliche Konstitution. Ein intergeschlechlicher Mensch wird mit einem Körper geboren, der den typischen geschlechtlichen Standards und Normen von Mann und Frau nicht entspricht.
Intergeschlechtlichkeit kann gleichzeitig eine Geschlechtsidentität sein (Selbstdefinition z.B. als Zwitter, Hermaphrodit oder Intergender), muss aber nicht. Intergeschlechtliche Menschen können sich ebensogut als Männer, Frauen oder anders definieren.
Über den Begriff queer schreibt TrIQ Folgendes: Queer lebende Menschen bezeichnet alle, deren Geschlecht (treffender ist hier der im Englischen gebräuchliche Begriff “gender expression”, zu Deutsch etwa “Geschlechtsausdruck”) oder Sexualität sich nicht mit den gängigen Kategorien der Zwei-Geschlechter-Ordnung erfassen lassen. Sie müssen sich nicht zwangsläufig als trans- oder intergeschlechtlich definieren.

Im Glossar des “Inter*Trans*Express” finden sich folgende Erklärungen:
Inter*: Ein Mensch, der*die genetisch und/oder anatomisch und/oder hormonell nicht den Vorstellungen von eindeutig weiblich oder eindeutig männlich entspricht.
Selbstbezeichnungen sind z.B. Hermaphrodit, Zwitter, interesexueller Mensch, oder eben Inter*; wobei das Sternchen die Vielfalt an Identitäten und Selbstbezeichnungen deutlich machen soll.
Trans*: Menschen, die sich trotz vermeintlich eindeutiger biologischer Zuordnung nicht oder nicht nur mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren, z.B. Transfrauen, Transmänner, Transgender,….


Wie viele Personen betrifft das “Problem” der fehlenden dritten Option?
Wir wissen es nicht und wollen es auch nicht wissen. Wir wollen es nicht wissen, da es bei der Gewährung elementarer Persönlichkeitsrechte nicht auf die Anzahl der betroffenen Personen ankommen kann.
Es lassen sich in verschiedenen Quellen immer mal wieder Zahlen finden, z.B. wieviele Inter*Personen in Deutschland leben oder jährlich geboren werden. Dies ist für uns aus zwei Gründen keine relevante Zahl. Zum Einen ist dies eine reine Fremddefinition nach medizinischen Kriterien, zum Anderen bedeutet eine solche Zuordnung keinesfalls, dass eine Person sich nicht als “männlich” oder “weiblich” definiert. Eine medizinische Kategorisierung kann keine Aussage über die Geschlechtsidentität treffen. Werden Zahlen über die in Deutschland lebenden Trans*Menschen angegeben, beziehen sich diese Zahlen meist ausschließlich auf Personen, die einen gerichtlichen Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder des Personenstandes gestellt haben. Doch viele dieser Personen sehen sich durch die Eintragung als “männlich” oder “weiblich” völlig zutreffend beschrieben. Andererseits nehmen viele Trans* den bisher möglichen Weg des TSG nicht in Anspruch – unter anderem aufgrund der fehlenden dritten Option. Eine Zahl, die möglicherweise tatsächlich etwas über den Bedarf einer dritten Option aussagt, ist die Zahl derer, die nach dem TSG den Vornamen geändert haben, aber nicht den Personenstand (sog. Kleine Lösung); die also mit einer Geburtsurkunde, die einen geschlechtlich-eindeutigen Name mit einer widersprechenden Geschlechtszuordnung verknüpft, eine ganz ungeplante ‘dritte Option’ leben.


Wer soll über einen Eintrag als ‘inter/divers’ entscheiden?
Nach den Entscheidungen des BVerfG zu Trans* kommt es für den Personenstand vor allem auf die eigene Geschlechtsidentität an. Dies sehen wir genauso. Und wer sollte besser die Geschlechtsidentität benennen können als jede*r selbst?
Daher halten wir (medizinische und/oder psychologische) Gutachten nicht nur für überflüssig, sondern für einen ungerechtfertigten Eingriff in die Intimsphäre und Selbstbestimmung. Alle Menschen sind die Expert*innen für ihr eigenes Geschlecht. Das gilt selbstverständlich nicht nur für einen Eintrag als ‘inter/divers’, sondern auch als ‘weiblich’ oder ‘männlich’.
Sollte eine dritte Option nur über Gutachten zu erlangen sein, würden wir das dennoch für einen Fortschritt halten im Vergleich zur jetzigen Situation, zudem uns aus dem Bereich des TSG kaum Fälle bekannt sind, in denen ein Antrag auf Personenstandsänderung aufgrund der Gutachten abgelehnt wurde.


Wie kann ich mithelfen?
Siehe “Unterstützen”


Warum reicht die aktuelle Änderung des §22 Personenstandsgesetz nicht aus?
Dazu haben wir eine ausführliche Stellungnahme geschrieben.

Ein Gedanke zu „FAQ

  1. Pingback: Männlich, weiblich, divers – Lytt

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